Angebot anfordern
24. Februar 2026

Wer zahlt Baustromkosten bei Neubau oder Umbau?

Wer ein Haus baut oder ein Gebäude umbaut, kommt um Baustrom nicht herum. Maschinen, Werkzeuge, Beleuchtung und viele Baugeräte benötigen eine zuverlässige Stromversorgung. Doch eine Frage stellen sich viele Bauherren und Auftraggeber immer wieder: Wer übernimmt eigentlich die Baustromkosten? Der Bauherr, der Handwerker oder vielleicht der Bauträger? In diesem Beitrag erklären wir, wer in der Praxis für die Kosten aufkommt und worauf du bei Neubau oder Umbau achten solltest.

Plane deinen Baustrom frühzeitig und sichere dir eine zuverlässige Versorgung für dein Bauprojekt. Jetzt unverbindliches Baustrom-Angebot anfordern.

Baustromkosten beim Neubau – meist Aufgabe des Bauherrn

Beim klassischen Neubau eines Einfamilienhauses trägt in der Regel der Bauherr die Kosten für den Baustrom. Das liegt daran, dass der Baustromanschluss Teil der Baustelleneinrichtung ist und direkt mit dem Bauprojekt zusammenhängt. Der Bauherr beauftragt entweder selbst einen Elektriker oder einen Baustromanbieter, der den Baustromverteiler installiert und die Abstimmung mit dem Netzbetreiber übernimmt.

Zu den typischen Kosten gehören:

– Anschlussgebühr des Netzbetreibers
– Miete für den Baustromverteiler
– Installation und Inbetriebnahme
– Stromverbrauch während der Bauphase
– Wartung und VDE-Prüfungen
– Rückbau nach Bauende

Diese Kosten werden meist bereits in der Bauplanung einkalkuliert.

Baustrom bei Bauträgerprojekten

Wenn ein Bauträger das Bauprojekt organisiert, sind die Baustromkosten häufig bereits im Gesamtpreis des Bauvorhabens enthalten. In diesem Fall kümmert sich der Bauträger um die komplette Baustelleneinrichtung – einschließlich Stromversorgung.

Für Bauherren bedeutet das: Die Kosten sind zwar indirekt enthalten, tauchen aber nicht als separate Position auf. Es lohnt sich dennoch, im Bauvertrag genau zu prüfen, ob Baustrom ausdrücklich eingeschlossen ist.

Baustrom bei Umbau oder Sanierung

Bei Umbau- oder Sanierungsprojekten ist die Situation etwas unterschiedlich. Oft kann der bestehende Hausanschluss weiterhin genutzt werden, sodass kein separater Baustromanschluss notwendig ist. In diesem Fall läuft der Stromverbrauch einfach über den normalen Stromzähler des Gebäudes.

Wenn jedoch kein Stromanschluss vorhanden ist oder die Leistung nicht ausreicht, muss ein temporärer Baustromanschluss eingerichtet werden. Auch hier trägt in den meisten Fällen der Eigentümer oder Bauherr die Kosten.

Wer zahlt den Stromverbrauch der Handwerker?

Ein häufiger Punkt der Verwirrung ist der Stromverbrauch der Handwerker. Grundsätzlich gilt: Wenn Baustrom bereitgestellt wird, dürfen alle Gewerke diesen nutzen. Die Stromkosten sind Teil der Baustelleneinrichtung und werden daher normalerweise vom Bauherrn getragen.

In einigen Verträgen können Handwerker jedoch Pauschalen einkalkulieren oder eigene Generatoren einsetzen. Daher lohnt sich ein Blick in die Bauverträge.

Typische Baustromkosten beim Hausbau

Die Kosten für Baustrom variieren je nach Bauprojekt, Region und Dauer der Bauphase. Als grobe Orientierung gelten folgende Werte:

– Netzanschluss: etwa 200 bis 400 Euro
– Miete Baustromverteiler: etwa 50 bis 100 Euro pro Monat
– Installation und Inbetriebnahme: etwa 150 bis 300 Euro
– Stromverbrauch: abhängig vom Baufortschritt und den Geräten

Insgesamt liegen die Baustromkosten bei einem Einfamilienhaus häufig zwischen etwa 1.500 und 2.500 Euro über die gesamte Bauphase.

Fazit: Baustrom gehört zur Baustelleneinrichtung

In den meisten Fällen zahlt der Bauherr die Baustromkosten – sowohl beim Neubau als auch bei größeren Umbauten. Wichtig ist, diese Kosten frühzeitig einzuplanen und sich um eine zuverlässige Baustromversorgung zu kümmern. Wer auf einen erfahrenen Anbieter setzt, spart Zeit, vermeidet Verzögerungen und behält die Kosten im Blick.

Weitere interessante Artikel zum Thema
Baustrom mieten 

zurück zur Übersicht

Baustromheld

Haubruck GmbH
Galmesweg 20
47445 Moers

Geschäftsführer
Manuel & Achim Dobersalske

Registergericht
Amtsgericht Kleve HRB 5362

USt-IdNr.:
DE120282786

© 2025 Baustromheld

linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram